Um den starken Kostensteigerungen in der Jugendarbeit zu begegnen, legt die Stiftung Jugendarbeit für 2023 ein Sonderprogramm auf.

Jede Jugendgruppe (s. generelle Förderbedingungen der Stiftung) kann einmalig einen Fahrtkostenzuschuss von bis zu 500€ beantragen. Mindestens neun Personen müssen zusammen reisen. Es werden max. 33% der Reisekosten erstattet. Öffentliche Fördermittel sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Zur Beantragung reicht eine formlose Email/Kontaktformular auf www.stiftung-jugendarbeit.de mit der Anzahl der reisenden Personen, den ermittelten Kosten sowie die Art der Anreise. Zur Abrechnung muss ein Beleg (Rechnung) über die Reisekosten vorgelegt werden. Bei Fahrten im gemieteten Kleinbus können auch Tankkosten abgerechnet werden, dazu müssen die gefahrenen Strecken belegt werden.

DIE MAXIMALE FÖRDERSUMME PRO TRÄGER BETRÄGT 1.000€.