Auszüge aus der Satzung der Stiftung Jugendarbeit in Schleswig-Holstein


Name, Sitz und Rechtsform

§1. Die Stiftung führt den Namen Stiftung Jugendarbeit in Schleswig-Holstein. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Re­chts und hat ihren Sitz in Kiel.

 

Zweck

§1.2 Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der freien Jugendarbeit, von Jugendverbänden, Jugendringen und Jugendinitiativen durch andere steuerbegünstigte Körperschaften.

§1.3 Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln zur Gewährung von finanziellen Zuwendungen, auch zur Materialbeschaffung, zur Unterstützung bei der Durchführung von Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekten von Jugendverbänden, Jugendringen und Jugendinitiativen, soweit diese steuerbegünstigte Körperschaften sind.

Wenn Sie die vollständige Satzung der Stiftung Jugendarbeit in Schleswig-Holstein lesen möchten, können Sie diese bei uns bestellen.

 

Stiftung Jugendarbeit

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http://stiftung-jugendarbeit.de/Dokumente/printpub/tid:4-pid:50 | Aktualisiert: 24.08.2010